Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) Saarland Alle Informationen & anerkannte Angebote

Saarland

Du bist im Saarland angestellt oder in einer Ausbildung und willst dich persönlich und beruflich weiterentwickeln? Dann bist du hier genau richtig!

Auf dieser Seite findest du alle Informationen zu deinem gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub im Saarland 2024, welche Angebote du buchen kannst und wie du den Antrag auf Bildungsurlaub bei deinem Arbeitgeber einreichst.

Alles Infos zum Bildungsurlaub Saarland:

Zeitraum

5 Tage
in einem Jahre

Abgabefrist des Antrags

6 Wochen vor Beginn
des Seminars

Mindestdauer der Anstellung

12 Monate

Ja - wenn dein Arbeitgeber oder deine Ausbildung im Saarland liegt, kannst du dich bis zu 5 Tage freistellen lassen, sofern du mindestens 6 Monate bei deinem Arbeitgeber angestellt bist. Das gilt auch für Beamte und Auszubildende.

Im Saarland hast du 5 Tage Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr. Du hast die Möglichkeit, deinen Bildungsurlaub im aktuellen Jahr anzusparen, um im nächsten Jahr ein Seminar mit bis zu 10 Tagen zu besuchen. Dafür braucht es die Zustimmung deines Arbeitgebers.

Ja - du kannst deinem Arbeitgeber bis zum 31. Dezember schriftlich mitteilen, dass du deinen Bildungsurlaub auf das nächste Jahr überträgst. Ansonsten verfallen die Tage.

Stelle den Antrag auf deine Bildungszeit mindestens 6 Wochen, bevor deine Bildungsmaßnahme beginnt. Dein Arbeitgeber muss dir seine Entscheidung spätestens 2 Wochen vor Beginn des Seminars mitteilen.

Reiche folgende Informationen in deinem Antrag an deinen Arbeitgeber ein:

  • Eine Bestätigung deiner Anmeldung beim Seminar
  • Einen Nachweis, dass das von dir gewählte Seminar als Bildungsurlaub anerkannt ist. Lege dafür am besten eine Kopie des behördlichen Anerkennungsbescheides mit bei. Diese hat der Veranstalter.
  • Das Seminarprogramm, indem die Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf enthalten sind.

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Dein Arbeitgeber kann deinen Antrag auf Bildungsfreistellung ablehnen, wenn

  • es aus dringlichen betrieblichen Belangen nicht möglich ist, dich freizustellen.
  • die Veranstaltung nicht als freistellungsfähig belegt werden kann.
  • deine Kollegen aus sozial wichtigen Gründen Urlaub nehmen wollen
  • dein Unternehmen nicht über 100 Mitarbeiter hat und davon bereits ⅓ aller Mitarbeiter Bildungsurlaub im aktuellen Jahr genehmigt bekommen haben.
  • dein Unternehmen nicht über 50 Beschäftigte hat und dein Arbeitgeber die von ihm gestellten Weiterbildungen deinem Freistellungsanspruch angerechnet hat.

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