Weiterbildung als Bildungsurlaub: Welche Rechte du als Arbeitnehmer*in hast

Weiterbildung als Bildungsurlaub: Welche Rechte du als Arbeitnehmer*in hast

Veröffentlicht: 20. April 2026

Beim Thema Weiterbildung kommen dir vielleich erst einmal teure Seminare in den Kopf und die Frage, wie sich das mit deiner Arbeitszeit verträgt. Tatsächlich nehmen nur rund sieben Prozent der berechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die sie dabei unterstützen. 

Allerdings solltest du diese auch kennen, und daran hapert es oft.

Bildungsurlaub: ein Recht, das kaum jemand nutzt

Nicht jeder hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, genauer gesagt sind zwei Bundesländer von dem Anrecht ausgeschlossen: Bayern und Sachsen. In Sachsen sind ab 2027 drei Tage Bildungsurlaub geplant.

Dennoch ist es geradezu erstaunlich, dass verhältnismäßig wenige Menschen in der gesamten Bundesrepublik ihr Recht nutzen. In der Regel stehen dir fünf Tage pro Jahr zu. In manchen Bundesländern kannst du die Tage aus zwei Jahren zusammenlegen und dich auf diese Weise sogar zehn Tage am Stück freistellen lassen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt. Die Kosten für den Kurs trägst du selbst, kannst sie aber steuerlich absetzen.

Wie auch bei anderen juristischen Themen in der Arbeitswelt, ist es wichtig, deine Rechte im Arbeitsverhältnis zu kennen, damit du die besten Entscheidungen treffen kannst. Das betrifft die Weiterbildung, aber auch Themen wie Abmahnung, Versetzung oder Kündigung. Gerade bei beruflichen Veränderungen hilft es immer, gut informiert zu sein.

Was viele nicht wissen: Der Kurs muss gar nicht direkt mit dem eigenen Beruf zu tun haben. Du kann sich auch für Sprachkurse im Ausland, Stressbewältigungsseminare oder Rhetorik-Workshops anmelden.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Begriff der beruflichen Weiterbildung weit ausgelegt. Sogar ein Yoga-Retreat kann als Bildungsurlaub durchgehen, wenn er beispielsweise dabei hilft, den Stress am Arbeitsplatz zu lindern.

Auch viele Yoga-Retreats sind als Bildungsurlaub anerkannt


Darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ja, aber nicht ohne Grund. Der Arbeitgeber kann deinen Bildungsurlaub ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Es kann beispielsweise vorkommen, dass im gewünschten Zeitraum bereits zu viele Kolleginnen und Kollegen im Urlaub sind. 

Einen pauschalen Verweis auf Arbeitsbelastung musst du aber nicht einfach so hinnehmen. Wichtig ist allerdings, dass der Antrag schriftlich eingereicht wird und die Fristen genau eingehalten werden.

Tipp: Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er das in den meisten Bundesländern schriftlich und mit einer triftigen Begründung tun. Du solltest dich also nicht mit einem mündlichen „geht leider nicht" abspeisen lassen.

Weiterbildung und Kündigungsschutz

Wer seinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend macht, darf deswegen keine Nachteile im Arbeitsverhältnis erleiden. Das heißt, du darf weder abgemahnt noch deshalb gekündigt werden. 

Trotzdem kann es im ungünstigsten Fall vorkommen, dass dein Arbeitgeber die Weiterbildung als Anlass für einen Konflikt nutzt. Gerade in unsicheren Arbeitsverhältnissen trauen sich deshalb viele Menschen nicht, ihren Anspruch geltend zu machen. 

Wenn du dich in einer solchen Lage unsicher fühlst, hole dir arbeitsrechtlichen Rat einholen. Oft ist nämlich deine rechtliche Position stärker, als du denkst.

Diese Eckdaten solltest du wissen:

Bildungsurlaub ist kein Erholungsurlaub, sondern dient dazu, aktiv Kurse und Seminare zu besuchen, auch wenn diese im Ausland stattfinden.

● Der Antrag sollte mindestens vier bis neun Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden. Jedes Bundesland hat diesbezüglich seine eigenen Regelungen.

● Auch Teilzeitkräfte haben anteilig Anspruch.

● Der Kurs muss von der zuständigen Landesbehörde als Bildungsmaßnahme anerkannt sein.

● Man kann die Kurskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Berufliche Entwicklung ist kein Privileg. Es ist ein Recht, das jedem Arbeitnehmer offensteht. Du mussr es nur wahrnehmen!

Weitere Antworten zu häufigen Fragen über Bildungsurlaub findest du auf unsere FAQ Seite!

Wer schreibt hier?

Marlene
Marlene

Ich bin Marlene und leite die Redaktions- und Pressearbeit bei MBU. Persönlichkeitsentwicklung ist meine Leidenschaft – ich liebe es, meine Komfortzone zu verlassen und zu wachsen. Ich bin digitale Nomadin und arbeite derzeit von einer kleinen Insel in Thailand. Von hier aus will möglichst viele Menschen für Bildungsurlaub begeistern!